§35 und §38 - jährliche Fahrerschulung erfolgreich absolviert

Zu den jährlichen Pflichtfortbildungen im ehrenamtlichen Bereich zählt bei den Maltesern die Fahrerschulung. Bestandteil der Schulung sind die Unterweisungen in die §§ 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Sonder- und Wegerechte. Leider verhalten sich die Verkehrsteilnehmer nicht immer optimal, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert, so dass die Fahrer oft in gefährliche Situatiuonen kommen. Daher appelieren die Hilfsdienste an die Autofahrer nach Möglichkeit eine Rettungsgasse zu bilden. Sofern es von Nöten ist dürfen Sie auch langsam über eine rote Ampel in einen Kreuzungsbereich fahren, um den Fahrzeugen den nötigen Platz zur Verfügung zu stellen.